Hausordnung
KAOS-Kultursommer
Eine Veranstaltungsreihe der KINDERVEREINIGUNG Leipzig e.V. – Projekt Kulturwerkstatt KAOS
Eine Veranstaltungsreihe der KINDERVEREINIGUNG Leipzig e.V. – Projekt Kulturwerkstatt KAOS
1.
Mit dem
Betreten des Geländes erklärt sich der Besucher mit der Hausordnung
einverstanden. Diese ist am Einlass einzusehen.
2.
Die
Besucher haben sich so zu verhalten, dass andere Besucher nicht gestört,
belästigt, gefährdet oder beeinträchtigt werden. Insbesondere menschenverachtendes,
rassistisches und sexistisches Verhalten wird bei uns nicht toleriert und führt
dazu, dass wir von unserem Hausrecht gebrauch machen und die betreffende Person
das Gelände verlassen muss und von der Veranstaltung ausgeschlossen wird.
3.
Es gelten
die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
4.
Jeder
Besucher haftet für den von ihm verursachten Schaden.
5.
Das
Betreten des Veranstaltungsgeländes erfolgt auf eigene Gefahr, ausgenommen sind
grob fahrlässig vernachlässigte Pflichten des Veranstalters.
6.
Schuss-,
Hieb- oder Stichwaffen sowie Glasgegenstände sind auf dem Festivalgelände
verboten.
7.
Wir
befinden uns in einem Naturschutzgebiet, bitte achtet dementsprechend darauf,
die Pflanzen im Gelände nicht zu verletzen, achtet auf euren Müll (es gibt
genügend Müllbehälter) und eure Kippen und habt bitte Verständnis, dass die
Veranstaltungen 22 bzw. 23 Uhr enden müssen.
8.
Hunde sind
im Haus nicht gestattet, auf dem Außengelände nur dann, wenn sie anderen
Besucher und Kleinkinder (die möglicherweise Angst oder Allergien haben) nicht
stören.
9.
Mit dem
Besuch des KAOS-Kultursommers erklärt Ihr Euch einverstanden, dass Fotos und
Videoclips von Euch im Rahmen des Festivals aufgenommen und vom Veranstalter
und der Presse im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die Arbeit der
Kulturwerkstatt KAOS unentgeltlich und unwiderruflich auf allen Medienkanälen genutzt
werden dürfen.
10.
Die Fluchtwege
sind frei zu halten.
11.
Die
Mitnahme von Flaschen ist nicht erwünscht. Unser Catering-Stand wird von einer
sozialen Initiative betrieben und wir finden es unfair, eigene Getränke zu
trinken.
12.
Das Baden
im Ulrichsteich ist nicht gestattet.
Offensichtlich betrunkene oder vergleichbar auffällige
Besucher haben keinen Anspruch auf Eintritt zu dem Veranstaltungsgelände. Der
Einschätzung und den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten.